Brandschutzaufklärung


Brandschutzaufklärung - was ist damit gemeint?

 

Jeder Bürgerin und jedem Bürger soll nicht nur Sicherheit durch die Feuerwehr gegeben werden, sondern auch Sicherheit vermittelt werden! Doch damit dieser Stand möglichst flächendeckend erreicht wird, bedarf es einer fachlichen Information und Aufklärung in den Bereichen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Wir haben daher an dieser Stelle einige wichtige Hinweise für Sie bereitgestellt, die Ihnen dafür bestimmt nützlich sein können.


Buchempfehlung


Wo brennt´s denn? - Manuela Wedel

Taschenbuch - Heyne-Verlag © 2013 - 8,99 €

Ein unterhaltsames Buch, welches von der Berufsfeuerwehrfrau Manuela Wedel aus München geschrieben wurde.

Sie schildert darin ihren Alltag bei der Berufsfeuerwehr, ihre besondere Stellung als einzige Frau in einer Männerdomäne und gibt Einblicke, wie sie zu ihrem Traumberuf gekommen ist. Dabei kommt in den einzelnen Kapiteln ebenfalls der Humor nicht zu kurz.

Besonders auch für Leser, die bisher noch keinen größeren Kontakt zum Thema Feuerwehr hatten, ist das Buch zu empfehlen, da neben den vielseitigen Aufgaben und Erlebnissen aus dem Einsatzgeschehen, auch die Feuerwehr und wichtige Brandschutztipps detailiert beschrieben werden.


Europaweite Notrufnummer 112


Nur 18% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wissen, dass Sie den Notruf 112 europaweit wählen können. 82 % wissen es nicht!*

Um die Notrufnummer 112 bekannter zu machen, wurde der jährliche Euronotruf-Tag am 11. Februar ins Leben gerufen. Die 112 ist vorwahlfrei und kostenlos. Die Nummer gilt europaweit im Fest- und Mobilfunknetz und verbindet Sie mit der örtlich zuständigen Notrufzentrale von Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei.

Der Notruf 112 gilt in allen 27 EU-Staaten. Darüber hinaus kann er über das Mobiltelefon in weiteren Staaten verwendet werden, wie zum Beispiel: Andorra, Färöer-Inseln, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan.

 

* Studie von Europe-Direct 2011


Gefahren beim Grillen


 Sommerzeit ist Grillzeit...

 

Grillen im Freien, sei es im Garten oder an einem öffentlichen Grillplatz, ist ein beliebtes, weil gemütliches und leckeres Sommervergnügen. Damit es das auch bleibt und nicht zu einem Gefahrenherd wird, sollten einige Regeln beachtet werden:

 

 

 

1. Halten Sie Kinder vom Grill fern!

 

2. Spritzen Sie niemals brennbare Flüssigkeiten in einen Grill!

 

3. Löschen Sie einen Grill niemals mit Wasser!

 

4. Achten Sie beim Aufstellen des Grills auf einen festen Standplatz und halten Sie Abstand zu brennbaren Materialien. Transportieren Sie den Grill nicht, wenn er in Betrieb ist.

 

5. Beachten Sie die Windrichtung. Vergewissern Sie sich, dass keine Funken und Glut vom Wind verweht werden. Der Betreiber des Grills ist für Folgeschäden verantwortlich.

 

6. Behalten Sie den Grill immer im Auge und halten Sie immer eine Löschdecke, einen Eimer Sand oder einen Pulverlöscher bereit. Löschen Sie ihn nicht mit einem Eimer Wasser. Der hierbei entstehende Wasserdampf kann zu Verbrühungen führen.

 

7. Kinder können Gefahren, wie z.B. Hitze, Stichflammen und Fettspritzer, beim Grillen nicht einschätzen, halten Sie sie daher fern.

 

8. Verwenden Sie nur handelsübliche Grillanzünder mit GS- oder DIN-Kennzeichnung. Keinesfalls "Brandbeschleuniger" wie Benzin oder Spiritus, sonst kommt es zu einer blitzartigen Verpuffung. Resultat sind schwerste Verbrennungen.

 

9. Achten Sie bei Verwendung eines Gasgrills unbedingt darauf, dass die Anschlüsse dicht sind und der Verbindungsschlauch nicht der Hitze ausgesetzt ist. Austretendes Gas ist brandgefährlich.

 

10. Entsorgen Sie die Grillkohle erst, wenn diese vollständig erkaltet ist. Schütten Sie Glut nicht zum Abkühlen auf den Boden. Brand- und Verletzungsgefahr.

 

11. Sollte es dennoch beim Grillen zu Brandverletzungen kommen, kühlen Sie diese sofort mit viel Wasser, bis spürbare Schmerzlinderung eintritt. Decken Sie die Wunde dann möglichst keimfrei ab, und begeben Sie sich sofort in ärztliche Behandlung.

 


Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein


Rauchmelder können Leben retten. Seit 2004 ist es in Schleswig-Holstein Pflicht, Rauchmelder zu installieren. Ende des Jahres 2010 endete die Übergangsfrist.

Die gesetzlichen Regelungen zur Installation von Rauchmeldern sind in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unter-schiedlich. Ländersache, wie es im Amtsdeutsch heißt.

Seit 2004 ist es in Schleswig-Holstein bei Neu- und Umbauten Pflicht, Rauchmelder zu installieren. Davon betroffen sind Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen. Bis zum Ablauf des Jahres 2010 galt für Bestandsbauten eine Nachrüstpflicht. In der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO v. 22. Januar 2009 GVOBL Schl.-H. S. 6) heißt es: „Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst“.

Für den Einbau ist also der Eigentümer oder Vermieter des Hauses oder der Wohnung zuständig. Die Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden. Für die Betriebsbereitschaft ist in Schleswig-Holstein – anders als in anderen Bundesländern – der Bewohner des Hauses oder der Wohnung zuständig. Außer Eigentümer oder Vermieter übernehmen die Verpflichtung freiwillig. Der Mieter oder Hausbewohner muss also die Batterie regelmäßig prüfen und austauschen. In der Regel können die Geräte zwischen fünf und zehn Jahren betrieben werden.

 

Qualitätszeichen für Rauchmelder

 

Ein neues Qualitätssiegel bei Rauchmeldern soll für die Verbraucher die Entscheidung beim Kauf erleichtern. Das seitens der Industrie eingeführte Symbol "Q" soll für Rauchmelder vergeben werden, die besonders langlebig und stabil sind. Außerdem haben die Melder eine fest eingebaute Batterie, die mindestens zehn Jahre ihren Dienst versehen soll. Grundlage für das "Q" ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb-Richtlinie 14-01. Das neue Zeichen soll jedoch nicht die Norm EN 14604 ersetzen, sondern ergänzen.


Wie kommt es zu einem Kaminbrand?


Richtigerweise müsste es eigentlich “Rußbrand” heißen. Nicht der Kamin brennt, sondern der ihm anhaftende Ruß entzündet sich. Da die Flammen nach oben aus dem Kamin schlagen, spricht man landläufig von einem Kaminbrand.

Insbesondere beim Verheizen von Holz kommt es häufig vor, dass sich im Kamin so genannter Glanzruß bildet. Dieser Ruß entsteht dadurch, dass ständig Teer- und Wasserdämpfe von den Rauchgasen ausgeschieden werden und diese sich an der Kamin-Innenwand, besonders an kälteren Oberflächen im Bereich des Dachbodens und am Kaminkopf, über längere Zeit niederschlagen und ansammeln.

Bei der Verwendung von Brennstoff, der hohe Abgastemperaturen entwickelt und oder Nadelhölzern, die naturgemäß Funken in den Kamin abgeben, kann sich diese Rußschicht entzünden. Während eines Kaminbrandes kommt es zu einer starken Entgasung der Rußschicht. Als Folge sind oft meterhohe Flammen zu beobachten, die aus dem Kamin schlagen. Der Brand breitet sich sehr schnell im Kamininnern aus und es entstehen Temperaturen bis zu 1400°C. Funkenflug und Flammen aus dem Kamininneren können das Dach in Brand setzen bzw. durch die Strahlungshitze des Kamins kann es im Wohnraum zu einem Brand kommen.

Durch richtiges Betreiben der Feuerstätten, kann einem Kaminbrand vorgebeugt werden. Wichtig ist hier auch die ordnungsgemäße Brennstofflagerung (z.B. Holz muss mindestens 2 Jahre lufttrocken gelagert werden). Aber auch eine rechtzeitige Reinigung des Rauchabzuges durch den Schornsteinfeger ist eine vorbeugende Maßnahme. Verwenden Sie keine sowieso verbotenen Brennmaterialien wie Kunststoffe oder Haushaltsabfälle. Sorgen Sie immer für genügend Frischluftzufuhr (Verbrennungsluft).


So gefährlich ein Kaminbrand auch sein kann, durch richtiges und besonnenes Verhalten können in den meisten Fällen größere Schäden vermieden werden:



- Ruhe bewahren, die Feuerwehr benachrichtigen.

- Verständigen Sie - wenn möglich - Ihren zuständigen Schornsteinfeger.

- Kontrollieren Sie alle Räume, durch welche der brennende Kamin verläuft, auf Rauch und Hitze.

 

- Brennbare Gegenstände im Bereich des gesamten Kamins entfernen, d.h. Möbel  und sonstige

 brennbare  Gegenstände wegrücken und freien Zugang zu den oberen und unteren

 Kaminreinigungsverschlüssen schaffen.

 

- Feuerlöscher bereit halten, den Kamin im gesamten Gebäude vom Keller bis zum Dachboden und auch

 von außen her beobachten und feuerfeste Gefäße für die Rußentleerung bereitstellen.



In keinem Fall versuchen, den Kaminbrand mit Wasser zu löschen! Wasser verdampft bei Erhitzung und vergrößert hierdurch sein Volumen je nach Temperatur um mehr als das 1700-fache! Ein Eimer Wasser (10 Liter), ergibt bei Änderung des Aggregatzustandes (von flüssig in gasförmig) eine Volumenvergrößerung auf 17.000 Liter Dampf. Würde man versuchen, den Kaminbrand mit Wasser zu löschen, würde ein enormer Druck entstehen, der den Kamin bersten lassen würde.



 

Unter der Aufsicht der Feuerwehr und des zuständigen Schornsteinfegers läßt man einen Kaminbrand in der Regel kontrolliert ausbrennen. Mit Hilfe der Wärmebildkamera wird ständig die Temperatur im und am Kamin gemessen und wenn nötig eingegriffen. Nach dem Brand kann der Kamin weiter verwendet werden, wenn keine Schäden am Kamin entstanden sind. Dies entscheidet jedoch der Schornsteinfeger nach einer gründlichen Reinigung und Kontrolle.

 


Alle Jahre wieder... Brandschutztipps für die Advents- und Weihnachtszeit


Immer wieder kommt es in der stillen Zeit zu schweren Wohnungsbränden, weil Fehler im Umgang mit offenem Feuer und trockenen Weihnachtsdekorationen gemacht werden. Damit Ihre Feiertage möglichst nicht zu “Feuertagen“ werden haben wir einige wichtige Hinweise für Sie zusammengestellt.


 

Was ist in der Adventszeit zu beachten?

 

1. Verwenden Sie nur frisch gebundene Adventskränze und stellen Sie die Kränze immer auf einer nicht brennbaren Unterlage ab.

2. Verwenden Sie unbedingt Kerzenhalter mit Wachsauffangschale aus nicht brennbarem Material. Stecken Sie diese senkrecht auf den Kranz und achten Sie auf eine sichere Befestigung.

3. Bleiben Sie immer im Zimmer, solange die Kerzen brennen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn kleine Kinder oder freilaufende Haustiere anwesend sind. Sie könnten sich beim Kontakt mit den Kerzen verbrennen oder die Kerzen aus Versehen umstoßen.

4. Zünden Sie weit heruntergebrannte Kerzen und Kerzen auf trockenen Kränzen nicht mehr an. Trockene Zweige brennen schnell und heftig ab und stellen deswegen ein großes Brandrisiko dar.

 

Was ist an Weihnachten zu beachten?

 

5. Bewahren Sie Weihnachtsbäume bis zur Aufstellung in kühlen und möglichst nicht beheizten Räumen auf. Stellen Sie die Bäume dabei am besten in einen mit Wasser gefüllten Topf oder Kübel, damit sie nicht so stark austrocknen.

6. Verwenden Sie nur kipp- und standsichere Vorrichtungen zum Aufstellen eines Weihnachtsbaums. Bewährt haben sich im Handel erhältliche Christbaumständer mit wasserbefüllbaren Behältnissen, die eine möglichst große Standfläche haben.

7. Stellen Sie Christbäume immer so auf, dass im Falle eines Brandes der Raum noch ungehindert verlassen werden kann. Stellen Sie sie deshalb niemals unmittelbar neben Ausgangstüren auf.

8. Halten Sie beim Aufstellen des Baumes einen Schutzabstand von mindestens 50 cm zu brennbaren Vorhängen, Decken und Möbeln.

9. Verwenden Sie als Christbaumschmuck möglichst keine brennbaren Stoffe (Papier, Watte, Zelluloid, Zellwolle usw.).

10. Falls Sie mit Wachskerzen schmücken wollen, verwenden Sie nur nicht abtropfende Kerzen auf Kerzenhaltern aus Metall mit Kugelgelenk. Die Kerzen müssen stets senkrecht und nicht zu nahe unter einem Zweig in den Haltern stecken. Zünden Sie die Kerzen immer von oben nach unten anzünden an und löschen Sie sie immer in umgekehrter Reihenfolge, also von unten nach oben. Bleiben Sie immer im Zimmer, solange die Kerzen am Weihnachtsbaum brennen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn kleine Kinder oder freilaufende Haustiere anwesend sind. Zünden Sie die Kerzen nur an, wenn der Baum noch nicht ausgetrocknet ist.

11. Verzichten Sie auf Sternwerfer (Wunderkerzen), schon alleine der Umwelt zuliebe.

12. Greifen Sie bei der Weihnachtsbeleuchtung nach Möglichkeit immer auf mit Prüfzeichen (VDE, GS) gekennzeichneten elektrischen Baumschmuck zurück. Das ist auf jeden Fall die sicherste Wahl.

13. Entfernen Sie ausgetrocknete Zweige und Bäume rechtzeitig.

14. Halten Sie einen mit Wasser gefüllten Eimer bereit. Ein Funke genügt oft schon, damit ein ausgetrockneter Christbaum fast explosionsartig abbrennt.

 

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Brand kommen, alarmieren Sie unbedingt die Feuerwehr über den Notruf 112.


Alle Jahre wieder schnellen die Brandzahlen in Haushalten rund um die Weihnachtstage in die Höhe - rund 12.000 Brände gab es in der Weihnachtszeit 2011. Gesamtschaden: 34 Millionen Euro. Seit Jahren sind die Zahlen stabil, allerdings stiegen die Kosten dafür an. Im Jahr 2006 kostete ein Weihnachtsbrand im Schnitt noch 1.818 Euro, 2009 waren es 2.600 Euro - 2011 noch einmal 300 Euro mehr. Vielleicht liegt es auch daran, dass höherwertige Weihnachtsgeschenke unterm brennenden Baum liegen, denn die sind laut GVD mitversichert.

Mit 34 Millionen Euro Schadenssumme ist der Anteil von Weihnachtsbränden (inklusive der Schäden, die rund um die Silvesternacht durch Feuerwerk verursacht werden) sogar vergleichsweise niedrig, gemessen an der Gesamtsumme, die Feuer kosten: Auf 1,15 Milliarden Euro beziffern die Versicherer den Wert, den Brände im Jahr 2011 vernichtet haben. Den Löwenanteil von drei Viertel aller Brandschäden tragen übrigens Blitz- und Überspannungsschäden.


Quelle: www.heute.de


Feuerlöscher - Informationen und richtiger Einsatz


Feuerlöscher dienen der Brandbekämpfung von Entstehungs- und Kleinfeuern. Sie sind mit unterschiedlichen Löschmitteln (z.B. Wasser, Schaum, Pulver, Co2) befüllt, welche für verschiedene Brandklassen benutzt werden können.

 

Brandklasse A = Feste Stoffe

Brandklasse B = Flüssige Stoffe

Brandklasse C = Gasförmige Stoffe

Brandklasse D = Metallbrände

 

Die Füllmengen liegen zwischen 1 kg und 12 kg bzw. Litern. Die Bedienung unterscheidet sich je nach Hersteller etwas, ist aber immer auf dem Gerät neben den Brandklassensymbolen in Bildern dargestellt.

Empfohlen wird heute für den Hausbereich ein 6 Liter Schaumlöscher, welcher zwar etwas teurer als ein Pulverlöscher ist, aber einen wesentlich geringeren "Löschschaden" verursachen kann. Im KFZ-Bereich sollte man einen 2 kg Pulverlöscher mitführen. Feuerlöscher sollten nicht nur nach dem Gebrauch, sondern generell alle zwei Jahren durch eine Fachfirma gewartet werden, um eine Betriebssicherheit zu gewährleisten.


Allgemeine Informationen


Hier finden Sie allgemeine Informationen Ihrer Feuerwehr zu verschiedenen Themen rund um Ihre Sicherheit. 


Wespen, Bienen und Hornissen - was Sie beachten müssen...


Die Entfernung von Insektennestern (z.B. von Wespen, Bienen und Hornissen) gehört nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr. Sollten sie zu Hause ein Wespennest haben, das sie entfernen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Schädlingsbekämpfer.

Die Entfernung von Insektennestern wird durch private Schädlingsbekämpfungsfirmen angeboten. Eine Entfernung von Insektennestern durch die Feuerwehr stellt daher einen verbotenen Eingriff in die freie Marktwirtschaft dar. Darüberhinaus stehen viele Insektenarten unter Naturschutz, so dass für diese spezielle Maßnahmen getroffen werden müssen, um den Artenschutz zu gewährleisten. Feuerwehrangehörige haben nicht die notwendigen Schulungen um diese Arten zu erkennen.

Die Entfernung eines Insektennestes durch die Feuerwehr ist nur in bestimmten Einzelfällen möglich. Sollte von einem Insektennest eine akute Gefahr für die Gesundheit von Menschen ausgehen, (z.B. in öffentlichen Gebäuden, Hauseingangen von Mehrfamilienhäusern, Kindergärten) dann kann das Nest von der Feuerwehr entfernt werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt diese Gefahr zu beseitigen (z.B. durch Nutzung eines anderen Eingangs bis zum Eintreffen des Schädlingsbekämpfers). Um zu Vermeiden, dass wir zu ihnen kommen, mit ihnen ein „Beratungsgespräch“ führen und wieder gehen, weil wir nicht tätig werden dürfen, und Sie dennoch einen Schädlingsbekämpfer rufen müssen, wenden Sie sich im Zweifel bitte direkt an eine Fachfirma.


Rettungskarten für Kraftfahrzeuge


Autos werden heute immer sicherer. Und was gut für uns Autofahrer ist, erschwert aber im Notfall den Rettungskräften der Feuerwehr die zügige Arbeit. Durch den oftmals auch bei schweren Unfällen noch intakten Fahrgastraum werden wir besser geschützt, aber zur raschen Personenrettung benötigt die Feuerwehr neben immer leistungsfähigeren technischen Geräten auch immer vielfältigere Informationen über Fahrzeugtypische Sicherheitsausstattungen (z. B. Airbags, Gurtstraffer, Batterien und hochfester Stahl) und deren Einbauplatz.

Genau für diese Fälle wurden vor einigen Jahren die sogenannten Rettungskarte eingeführt, auf der alle wichtigen Informationen, welche für die Rettung benötigt werden dargestellt sind. Die passende Rettungskarte können Sie sich im Internet bei ihrem Fahrzeughersteller oder dem ADAC downloaden. Damit die Karte auch jederzeit für die Feuerwehr auffindbar ist, sollte sie an der Fahrersonnenblende aufbewahrt werden.


Rettungsgasse auf der Straße


„Staus sind der größte Feind, um schnell Hilfe an den Ort eines Unfalls bringen zu können“, sagt Ralf Thomsen, stellv. Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein. „Dabei gibt es doch eine einfache Regel, damit Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei schnell vorankommen können: Die Rettungsgasse.“ Leider sei aber immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer sich an diese Regel nicht halten und Fahrbahnen blockieren. „Das kostet wertvolle Zeit, um unter Umständen schwerverletzten Menschen schnell helfen zu können“, so Thomsen. Bei Verkehrssituationen, die zu einem Rückstau führen, haben die Verkehrsteilnehmer der rechten Fahrspur ihre Fahrzeuge ganz an den rechten Fahrbahnrand zu lenken. Fahrzeuge der linken Spur sollen zum linken Fahrbahnrand gelenkt werden. Damit bildet sich zwischen den beiden Fahrzeugkolonnen eine weitere Fahrspur für Einsatzfahrzeuge.

 

Der Begriff der Rettungsgasse stammt bereits aus den 1980er Jahren, als diese in den ersten europäischen Ländern eingeführt wurde. Aktuell ist sie in Deutschland, Tschechien, Österreich und Ungarn verpflichtend vorgeschrieben, in der Schweiz und in Slowenien ist sie auf freiwilliger Basis zu bilden. Die Nichtbeachtung wird in Deutschland als Ordnungswidrigkeit gewertet und lediglich mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet. „In Österreich werden uneinsichtige Autofahrer dagegen mit bis 2180 Euro zur Kasse gebeten“, weiß Ralf Thomsen. Das schrecke eher ab und animiere zum vernünftigen Verhalten in Stausituationen. In Deutschland wurde die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt. Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11, Abs 2 der StVO. Sie muss auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Straßen mit drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freigehalten werden. Auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Wegerecht (Blaulicht und Signalhorn) nähert, wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten. Der Standstreifen wird von den Einsatzkräften eher ungern benutzt, weil er möglicherweise nicht auf ganzer Länge ausgebaut ist und unvermutet durch liegengebliebene Fahrzeuge blockiert sein kann.


Weitere Informationen


Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Downloadbereich oder unter www.brandschutzaufklaerung.de im Internet. Falls Sie darüber hinaus besondere Informationen wünschen oder Fragen haben, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, wir helfen Ihnen gerne!

 

 Ihre Freiwillige Feuerwehr Rondeshagen