Strukturen und Aufgaben der Feuerwehr


Die Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation, die bei Bränden, Unfällen und anderen Notfällen für Menschen, Tiere und Sachwerte Hilfe leistet.

Hierbei wird unterschieden in Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Werk- und Betriebsfeuerwehren. Die häufigste Art ist hierbei die Freiwillige Feuerwehr, die in Deutschland in fast jeder Gemeinde und in kleineren und mittleren Städten vorhanden ist und deren Mitglieder freiwillig und unentgeltlich jederzeit zur Hilfe eilen. In großen Städten sind Berufsfeuerwehren vorhanden, die für ihre Aufgaben in ständiger Bereitschaft stehen und hierfür bezahlt werden. In größeren Betrieben der Industrie sind oftmals Werk- und Betriebsfeuerehren vorhanden, um den dortigen Gefahren im Notfall entgegenzutreten. Hierbei sind Werkfeuerwehren mit ähnlicher Struktur wie Berufsfeuerwehren aufgestellt und Betriebsfeuerwehren wie Freiwillige Feuerwehren.

Träger der Freiwilligen und der Berufsfeuerwehren sind die Gemeinden und Städte, die für das Personal und die Geräte verantwortlich sind. Die Verordnungen und Gesetze im Brandschutzbereich werden von dem jeweiligen Bundesland erstellt.

Falls sich in einem Ort nicht genügend Menschen finden, um eine Freiwillige Feuerwehr zu bilden, hat die jeweilige Gemeinde auf Grundlage des Brandschutzgesetzes das Recht, eine Pflichtfeuerwehr zu ernennen. Dadurch können die Bürger zu den nötigen Feuerwehraufgaben verbindlich herangezogen werden.

Die erste Feuerwehr in Deutschland wurde 1841 gegründet. In den letzten Jahrzehnten hat bei den Feuerwehraufgaben der Bereich der Technischen Hilfeleistungen sehr stark zugenommen, sodaß diese heute ca. 75% der Feuerwehreinsätze ausmachen. Aus diesem Grund werden auch immer höhere Anforderungen an das Personal gestellt, was durch vielfältige und anspruchsvolle Aus- und Weiterbildungen der Einsatzkräfte deutlich wird.


Retten - Löschen - Bergen - Schützen



Retten

Das Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen und Tieren durch die Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen und/oder das Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen, wie z.B. bei Bränden und Verkehrsunfällen.

 

Bergen

Die Feuerwehr hat weiterhin die Aufgabe, das Bergen von toten Menschen, Tieren oder von Sachgütern in Not- und Katastrophen-fällen durchzuführen.

Löschen

Das Löschen ist bekanntlich die älteste Aufgabe der Feuerwehr. Bei dem so genannten "abwehrenden Brandschutz" werden Brände unterschiedlicher Art mit Hilfe spezieller Ausrüstung bekämpft.

 

 

Schützen

Das Schützen von Menschen, Tieren und Sachgütern wird auch als "vorbeugender Brandschutz" bezeichnet. Diese Maßnahmen dienen der Vermeidung von Entstehungsbränden, z.B. durch baulichen Brandschutz, Brandsicherheitswachen und der Brandschutzerziehung.



Feuerwehren in Schleswig-Holstein


Das Bundesland Schleswig-Holstein ist 15.799,38 qkm groß, hat ca. 2,84 Mio. Einwohner, 11 Landreise und 4 kreisfreie Städte. Es gibt 1.151 Gemeinden, die Landeshauptstadt ist Kiel. Als Besonderheit besitzt es 870 km Küste an Nord- und Ostsee.

 

Feuerwehren

 

1.342 Freiwillige Feuerwehren,

4 Berufsfeuerwehren,

22 anerkannte Werk- und Betriebsfeuerwehren sowie

439 Jugendfeuerwehren

 

Mitglieder

 

60.882 Feuerwehrmitglieder, davon:

49.120 Freiwillige Feuerwehr (4.573 weiblich),

919 Berufsfeuerwehr (24 weiblich),

976 Werk- /Betriebsfeuerwehr (54 weiblich),

9.877 Jugendliche (2.841 Mädchen)

 

Einsätze

 

19.742 Technische Hilfeleistungen und sonstige Einsätze

8.154 Brände

7.651 Fehlalarmierungen

6.398 Sonstige

 

Alle Daten Stand: 31. Dezember 2018